skyzr: Wie professionelle Drohnendienstleister neue Perspektiven eröffnen

Wien, am 10. Jänner 2024 – Es gibt kaum einen Menschen, dem Drohnen noch kein Begriff sind. Ihre Einsatzbereiche sind aber vielfältiger, als man annehmen mag. Gerade in der Bau- und Immobilienbranche können Drohnen neue und kostengünstige Blickwinkel eröffnen. Der österreichische Drohnendienstleister skyzr holt verschiedene Anwendungsbereiche vor den Vorhang und erklärt das Potential der kleinen Helfer im Zivilbereich.

„Ein kleines Objekt wie eine Gartenlaube ist schnell und unkompliziert inspiziert. Bei großen Gebäuden oder Grundstücken sieht das schon wieder anders aus. Wer nicht gerade über eine Hebebühne verfügt, muss sich in den meisten Fällen mit Eindrücken vom Boden aus begnügen. Drohnen können sich allerdings frei bewegen und helfen so dabei, sich ein umfassendes Bild zu verschaffen“, erläutert Markus Bardach, CEO von skyzr, den großen Vorteil von Drohnen.

Skyzr hat es sich zur Aufgabe gemacht, Anbieter und Kunden von Drohnendienstleistungen zusammenzubringen. „Es braucht für verwertbare Luftbildaufnahmen keine teuren, umweltschädlichen Hubschrauber mehr. Im Prinzip reicht eine Drohne in der Größe einer Cornflakes-Packung und ein Profi, der sie bedienen kann. Wir haben mit skyzr eines der größten Portfolios an zertifizierten, professionellen Drohnenpiloten im deutschsprachigen Raum und helfen dabei, den Passenden zu finden“, so Bardach. Die Einsatzgebiete dabei sind grundverschieden: vom Flug durch große Schlösser hin zur Zählung von Weinreben, kennt skyzr für jeden Fall den richtigen Experten.

Großes Motiv, kleine Kamera

So ermöglichen es Drohnen, spektakuläre Luftaufnahmen von Objekten zu liefern, die zum Verkauf stehen und schaffen so für Interessierte einen besseren Überblick. Sie können auch dabei helfen, Probleme zu identifizieren, die vom Boden aus gar nicht erkennbar sind. Dazu können 3D-Modelle von Objekten erstellt werden, die dann die Grundlage für Berichte, Vermessungen, Sanierungen oder Reparaturen sind“, sieht Bardach die Vorteile für Immobilienverwalter und

Versicherungsunternehmen gegeben. Gleichfalls eignen sich Drohnen aber auch schon für die Planung und demBau von Immobilien. „Mithilfe von Drohnen sind Vermessungsarbeiten und die Dokumentation von Baufortschritten so effizient und kostensparend wie noch nie.“

Doch nicht nur bei Immobilien profitiert man vom Auge am Himmel. „Industrieanlagen oder große Photovoltaik-Farmen können mithilfe von Drohnenaufnahmen und der richtigen Software viel effizienter und sicherer gestaltet werden. Anstatt jedes Panel einzeln kontrollieren zu müssen, kann mittels Wärmebildkamera die Leitfähigkeit der einzelnen Solarpaneele überprüft werden“, so Bardach.

Rechtssicherheit durch skyzr

Doch skyzr vermittelt nicht nur Kunden und Anbieter, sondern stellt auch sicher, dass alle erforderlichen Genehmigungen vorhanden sind. Denn in der EU gibt es für spezielle Drohnenflüge eigens ein Specific Operations Risk Assessment (SORA), um das Risiko eines Fluges einzuschätzen. „Wir unterstützen und beraten die Piloten bei allen Genehmigungsprozessen, auch bei SORA Anträgen, und achten darauf, dass alle Flüge legal und mit entsprechendem Versicherungsschutz, sowie DSGVO-konform durchgeführt werden. Zusätzlich haben wir ein Tool entwickelt, um den Genehmigungsprozess für Drohnenpiloten zu vereinfachen und den Zeitaufwand deutlich zu minimieren“, so Bardach.

Über skyzr:

Gegründet im Jahr 2020 und mit Sitz in Wien, ist skyzr ein innovatives Corporate Start-Up der renommierten Frequentis Gruppe. skyzr hat es sich zur Aufgabe gemacht, Kunden und Drohnenbetreiber branchenübergreifend zusammenzubringen und zu unterstützen. Darüber hinaus bietet skyzr maßgeschneiderte Softwarelösungen an, die eine zuverlässige Flugplanung durch Risikobewertungen ermöglichen und Genehmigungsprozesse vereinfachen. Damit reduziert skyzr den administrativen Aufwand und erhöht die Effizienz und Sicherheit von Drohneneinsätzen. Mit über 650 registrierten professionellen Drohnenpiloten ist skyzr eine der größten Drohnendienstleistungsplattformen im deutschsprachigen Raum. skyzr betreibt mit dein-drohnenpilot.de auch eine Communityplattform für hobbymäßige und professionelle Drohnenpiloten und alle, die es noch werden wollen. Weitere Informationen unter skyzr.com.

Drohnenfans aufgepasst: DJI-Store eröffnet im Olympia Einkaufszentrum

Ubstadt-Weiher / München, 19. Juli 2023 – Aufstellen, Knopf drücken und abheben: Am Freitag, den 4. August 2023 öffnet der brandneue DJI-Store im Olympia-Einkaufszentrum (OEZ) in München seine Türen. Am Eröffnungswochenende locken besondere Highlights: Kunden profitieren von attraktiven Angeboten und erhalten am Freitag und Samstag Rabatt auf ihren Einkauf (Neuprodukte ausgenommen).

Größter Vertriebspartner von DJI ist Solectric. Die Modelle des weltweit führenden Kameradrohnenherstellers DJI sind auch hierzulande längst bekannt und gefragt. Die Geräte zeichnen sich durch ihre hochwertige Verarbeitung, innovative Technologie und vielseitigen Einsatzmöglichkeiten aus und bieten eine beeindruckende Flugstabilität und präzise Steuerung. In Solectric hat DJI nicht nur seinen größten Distributor, sondern ebenso den idealen Partner für die Positionierung im deutschen Markt gefunden.

Solectric möchte zusätzlich zu erstklassigen Produkten, auch ein einzigartiges Shopping-Erlebnis bieten. Deshalb erweiterte das Unternehmen 2017 mit dem ersten DJI-Store Deutschlands in Frankfurt am Main seinen Vertriebsweg. Denn die Kauferfahrung in der Filiale geht über die im Online-Shop hinaus: Kunden können im Store die Kameradrohnen, Action Cams und Gimbals hautnah erleben und sich von Fachkräften beraten lassen. Zudem laden die DJI-Stores Besucher zu einer faszinierenden Benutzererfahrung ein. In einem Flugkäfig finden regelmäßig Drohnenflüge und spannende Produktvorführungen statt.

Bald geht all das auch am neuen Münchner Standort. Geschultes Personal steht Kundinnen und Kunden bei Fragen zur Seite und unterstützt bei der Auswahl der passenden Technik.

Im neuen DJI-Store finden des Weiteren zukünftig regelmäßig Workshops zu verschiedenen Themen statt. Auch am Eröffnungswochenende sind kleine Trainings und ausführliche Beratungen zu bestimmten Produkten in Planung.

Über anstehende Events informiert die neue Homepage djistore.de, die Ende Juli live gehen soll. Der neue Standort hat zudem einen eigenen Instagram-Kanal: djistore_muenchen.

Die Öffnungszeiten des DJI-Stores im Münchner Olympia Einkaufszentrum sind von 9:30 bis 20:00 Uhr.

Neue Stores im Anflug: DJI-Drohnen starten bald in München & Oberhausen

Ubstadt-Weiher, 04. Mai 2023 – Drohnen-Freunde im Süden und Westen der Republik dürfen sich freuen: Noch in diesem Jahr eröffnen zwei DJI-Stores in München und Oberhausen. Bereits seit 2017 pilgern die Fans von DJI-Drohnen nach Frankfurt am Main. Dort versorgt seitdem der weltweit erste DJI-Store im Einkaufszentrum MyZeil die Liebhaber von hochwertigen Kameradrohnen, Action Cams und Gimbals. Auch für die Stores Nummer zwei und drei hat sich der deutsche Vertriebspartner Solectric beliebte Metropolen ausgesucht. In München entsteht die neue DJI-Pilgerstätte im Olympia Einkaufszentrum. Für DJI-Fans im Ruhrgebiet eröffnet bald im Westfield Centro Oberhausen eine neue Landestelle.

Der deutsche Markt besitzt für Solectric als größter Vertriebspartner von DJI in Europa eine herausragende Stellung. Bekannt und beliebt sind die Modelle des weltweit führenden Kameradrohnenherstellers in Deutschland schon längst.

Mit dem ersten DJI-Store Europas in Frankfurt am Main beschreitet Solectric seit dem Jahr 2017 neue Vertriebswege. Im Vergleich zum Online-Shopping erweitert sich das Verkaufserlebnis im Geschäft um eine weitere Dimension. Denn vor Ort können die Kunden die Modelle anfassen und direkt ausprobieren. Außerdem hilft das geschulte Personal bei Fragen.

Deswegen baut Solectric diesen Vertriebsweg mit weiteren Store-Eröffnungen aus. „DJI als Marke haben wir in Deutschland bereits in der Vergangenheit über unsere Online-Präsenz und verschiedene Sponsoring-Aktivitäten wie bei Rock am Ring fest etabliert“, unterstreicht Olaf Kappler, Geschäftsführer bei Solectric. „Die DJI-Stores in verschiedenen Metropolen an zentraler Stelle sind der nächste konsequente Schritt, um neue Käufer für DJI-Drohnen, Action Cams und Gimbals zu begeistern.“

Daher nimmt Solectric nun die Metropolregionen München und Ruhrgebiet ins Visier. Der künftige Shop im Oberhausener Centro bietet neben den neuesten DJI-Produkten passend dazu hochwertige Kameras von Hasselblad. In München entsteht ein reiner DJI-Store. Ihre Pforten öffnen die neuen Verkaufsstellen in der zweiten Jahreshälfte.

Bei zwei Neueröffnungen wird es allerdings im Jahr 2023 nicht bleiben. Drohnen-Fans in anderen Teilen der Republik können sich freuen. Denn Solectric wird das Netzwerk noch dieses Jahr um weitere DJI-Stores vergrößern.

Das sind die neuen EU-Regeln für Drohnen

(lifePR) (Düsseldorf, 16.03.21) Seit einigen Jahren erfreuen sich Drohnen beim Verbraucher einer großen Beliebtheit. Manche sehen wie kleine Hubschrauber aus, andere wie fliegende Bügeleisen. Einige verfügen über eine Kamera, während einfachere Modelle auf Sicht geflogen werden. Seit dem 31. Dezember 2020 gelten neue Regelungen für den Betrieb von Drohnen und lösen die seit 2017 gültigen Regelungen ab. Sie gelten in der gesamten EU, Norwegen, Liechtenstein und in der Schweiz. Damit entsteht ein kompliziertes Klassifizierungssystem aus verschiedenen Kategorien und Klassen. Was Hobbypiloten fortan beachten müssen, wissen die ARAG Experten.

Drohnenkategorien: „offen“, „speziell“ und „zulassungspflichtig“
Die neu aufgelegte „Durchführungsverordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge“ (Durchführungsverordnung 2019/947) unterscheidet drei Drohnenkategorien: offen (open), speziell (specific) und zulassungspflichtig (certified). Eine Drohne gilt als „offen“, wenn sie weniger als 25 Kilogramm (kg) wiegt, maximal 120 Meter hoch fliegt, innerhalb der Sichtweite des Piloten betrieben wird und keine gefährlichen Gegenstände mitführt oder abwirft. Außerdem gilt für den Piloten ein Mindestalter von 16 Jahren. Eine Drohne ist „speziell“, wenn sie mehr als 25 kg Startmasse aufweist, wenn sie außerhalb der Sichtweite des Piloten im Einsatz ist oder auf eine andere Weise Merkmale der Kategorie „offen“ überschreitet. Sehr schwere, für Sonderzwecke wie Gütertransport konstruierte Drohnen gelten als „zulassungspflichtig“.

Worin unterscheiden sich die Unterkategorien A1, A2 und A3?
Die drei Unterkategorien der Kategorie „offen“ unterscheiden sich nicht nur im Gewicht der Drohne, sondern auch in deren Gebrauch. Die Verhaltensregeln der Unterkategorie A3 – mit einer Höchstabflugmasse zwischen vier und 25 kg – lassen z. B. eine maximale Annäherung an Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebiete von 150 Metern zu. Unbeteiligte Personen dürfen mit ihnen nicht gefährdet werden. Wenn man unter dem Label A2 (Höchstabflugmasse zwischen 900 Gramm und vier kg) fliegt, darf die Drohne horizontal höchstens 30 Meter an Personen heranfliegen. Im Langsamflug ist auch eine Annäherung auf bis zu fünf Meter erlaubt. Als ‚A1-Pilot‘ mit einer Drohne von bis zu 900 Gramm sollte man keine Menschen überfliegen.



Fünf Drohnenklassen: C0 bis C4
Als ob die Novellierung im Bereich der kleinen Flugkörper nicht schon kompliziert genug wäre, unterteilt man Drohnen, die nach EU-Regularien zertifiziert wurden, künftig zusätzlich in fünf Klassen, von C0 bis C4, welche sich nach den technischen Eigenschaften von Drohnen bis 25 kg richten: C0-Drohnen sind beispielsweise die leichtesten, C4-Drohnen die Schwersten. Die jeweilige Drohnenklasse muss in Zukunft deutlich auf der Verpackung zu sehen sein, sobald die Drohne CE-zertifiziert ist.

Welche Drohnen sind registrierungspflichtig?
Hobbypiloten müssen ihr Fluggerät grundsätzlich beim Luftfahrtbundesamt (LBA) registrieren, auch wenn das Gerät ausschließlich auf dem eigenen Grundstück unterwegs ist. Allerdings sind einige davon befreit: Erst ab einem Gewicht von 250 Gramm muss eine Drohne registriert werden. Wenn die Drohne aber mit einer Kamera oder mit sonstigen Sensoren ausgestattet ist, die personenbezogene Daten erfassen können, unterliegt sie trotzdem der Registrierungspflicht. Das gilt auch für Drohnen unter 250 Gramm! Wenn die Drohne gemäß der Spielzeugrichtlinie als Spielzeug gilt, entfällt die Registrierungspflicht. Falls Ihre Drohne der Registrierungspflicht unterliegt, muss die entsprechende Registrierungsnummer deutlich sichtbar auf dem Gerät angebracht sein.

Auch neu: Zwei Drohnenführerscheine
Mussten Hobbypiloten früher erst bei Drohnen ab zwei Kilogramm einen Führerschein vorlegen, gilt dies nun schon ab 250 Gramm. Bei den meisten offenen Drohnen reicht dafür der ‚kleine Drohnenführerschein‘ (EU-Kompetenznachweis). Dafür muss der Pilot eine theoretische Onlineprüfung auf der Webseite des Luftfahrtbundesamt (LBA) ablegen. In einigen Fällen benötigen Piloten aber künftig das sogenannte EU-Fernpilotenzeugnis: Neben dem Besitz eines gültigen Kompetenznachweises muss der Betreiber dafür zusätzlich ein praktisches Selbststudium sowie eine weitere theoretische Prüfung beim LBA absolvieren. Beide Drohnenführerscheine sind europaweit und fünf Jahre lang gültig.



Für sogenannte Bestandsdrohnen gilt eine Übergangsphase
Für Verbraucher, die vor der neuen Regelung eine Drohne gekauft haben, gilt eine Übergangsphase: Vorher erworbene Kenntnisnachweise behalten bis zum 1. Januar 2022 weiterhin ihre Gültigkeit. Auch bisherige Registrierungen bleiben noch bis zum 30. April 2021 gültig, sofern Name und Anschrift des Betreibers gut sichtbar auf einer Plakette angebracht sind.

Diese Regeln sollte jeder Drohnenpilot kennen
Unabhängig von Klassen und Verhaltensregeln gibt es einige klare Limits. Missachtet man diese, kann das eine Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen. So dürfen Drohnen zwar 20 Meter höher fliegen als früher; die Maximalflughöhe von 120 Metern darf man nur mit einer Sondergenehmigung überschreiten! Auch müssen die fliegenden Gadgets immer in Sichtweite des Piloten bleiben und die Privatsphäre anderer Menschen darf auf keine Weise verletzt werden. In besonders sensiblen Gegenden und Situationen dürfen pauschal keine Drohnen betrieben werden. Dazu zählen beispielsweise Bahnhöfe, Flughäfen, Demonstrationen und Einsätze der Rettungskräfte. Drohnen müssen außerdem der bemannten Luftfahrt Vorfahrt gewähren. Weichen Sie mit Ihrem Fluggerät rechtzeitig aus und stellen Sie sicher, dass Sie niemanden gefährden! Wichtig für viele Hobbypiloten: Wenn die Drohne über eine Kamera verfügt, darf sie nicht über ein Wohngrundstück gesteuert werden. Gleiches gilt für alle Drohnen, die mehr als 250 Gramm wiegen. Dies entspricht der Klasse C1 oder höher. Last but not least: In Flugverbotszonen ist die Nutzung von Drohnen selbstverständlich komplett untersagt!

Wer haftet?
Man braucht immer eine Haftpflichtversicherung, sobald man eine Drohne fliegen lässt – unabhängig von deren Gewicht. Das gilt auch für registrierungsfreie Drohnen! Der Führer der Drohne haftet grundsätzlich für alle Schäden, die bei einem Flug verursacht werden können. Das kann schnell teuer werden, wenn bei einem Absturz z. B. ein Unfall verursacht wird. Prüfen Sie daher, ob Ihre private Haftpflichtversicherung derartige Schäden einschließt. Unter Umständen ist eine sogenannte Halter-Haftpflichtversicherung nötig. Es empfiehlt sich dringend, eine spezielle Versicherung abzuschließen, wie sie zum Beispiel die Modellflugverbände anbieten.

Dobrindt: Klare Regeln für Betrieb von Drohnen

(lifePR) (Berlin, ) Der Betrieb von Drohnen wird neu geregelt. Bundesminister Dobrindt hat dazu heute dem Kabinett eine „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ vorgelegt. Anschließend erfolgt die Zuleitung an den Bundesrat.

Bundesverkehrsminister Dobrindt:

Drohnen bieten ein großes Potenzial – privat wie gewerblich. Immer mehr Menschen nutzen sie. Je mehr Drohnen aufsteigen, desto größer werden aber auch die Gefahren von Kollisionen, Abstürzen oder Unfällen. Für die Nutzung von Drohnen sind deshalb klare Regeln nötig. Um der Zukunftstechnologie Drohne Chancen zu eröffnen und gleichzeitig die Sicherheit im Luftraum deutlich zu erhöhen, habe ich eine Drohnenverordnung auf den Weg gebracht. Neben der Sicherheit verbessern wir damit auch den Schutz der Privatsphäre.

Wesentliche Regelungen der Verordnung: Kennzeichnungspflicht ab 0,25 kg, um im Schadensfall schnell den Halter feststellen zu können. Kenntnisnachweis ab 2 kg (außer auf Modellflugplätzen) durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Prüfung oder Bescheinigung über eine Einweisung eines Luftsportvereins. Erlaubnispflicht ab 5 kg. Die Erlaubnis wird von den Landesluftfahrtbehörden erteilt. Betriebsverbot, z.B. außerhalb der Sichtweite oder in Flughöhen über 100 Metern (gilt nicht auf Modellfluggeländen), über Wohngrundstücken ab 0,25 kg oder wenn das Fluggerät optische, akustische oder Funksignale übertragen oder aufzuzeichnen kann.

Für gewerbliche Nutzer wird das aktuell bestehende generelle Betriebsverbot außerhalb der Sichtweite aufgehoben. Künftig ist der Betrieb außerhalb der Sichtweite genehmigungsfähig. Damit wird der Betrieb gewerblicher Drohnen erleichtert und es werden neue Geschäftsmodelle ermöglicht.

Weitere Informationen zu den Regelungen finden Sie unter www.bmvi.de/drohnen